Die Bundesagentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, indem sie unter bestimmten Umständen die Lehrgangskosten übernimmt und den Betrieben während der Freistellung Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zahlt. Wie aktuelle Daten aus einer IAB-Befragung zeigen, wurde dieses Angebot bislang von zehn Prozent der Betriebe genutzt. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen.
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